Verlustverrechnung soll ausgedehnt werden

Nach dem Willen des Parlaments soll die Verlustverrechnungsperiode für Unternehmen von sieben auf zehn Jahre ausgedehnt werden. Damit sollen sich namentlich auch von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen besser erholen können. Der Bundesrat hat hierfür die gesetzlichen Anpassungen ausgearbeitet und an seiner Sitzung vom 28. Juni 2023 die Vernehmlassung eröffnet.