Bundesrat setzt die Änderung der Mehrwertsteuerverordnung zu elektronischen Verfahren in Kraft

Das Anmelden und Abrechnen bei der Mehrwertsteuer (MWST) soll künftig ausschliesslich elektronisch erfolgen. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 16. Juni 2023 beschlossen. Die Änderung der Mehrwertsteuerverordnung soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Jenen Unternehmen, die ihre Eingaben an die ESTV nach wie vor in Papierform erledigen, wird eine Übergangsfrist von einem Jahr gewährt .