Steuergesetzrevision 2025 im Kanton Luzern angenommen

Die Stimmbürger im Kanton Luzern haben die Steuergesetzrevision 2025 angenommen. Diese umfasst im Wesentlichen:

  • Vorschriften betreffend die Mindestbesteuerung von Grossunternehmen
  • Vereinfachung und Erhöhung des allgemeinen Kinderabzugs auf neu CHF 8,000 für alle Kinder sowie Erhöhung des Drittbetreuungsabzugs auf max. CHF 20,000
  • Tieferer Tarif für Kapitalleistungen aus Vorsorge
  • Senkung der Kapitalsteuer je Einheit auf zunächst 0,25 Promille und später Einführung einer festen Kapitalsteuer von 0,01 Promille für das gesamte steuerbare Eigenkapital
  • Entlastung des Gewinns aus Patenten von neu 90 Prozent (bisher 10 Prozent); gesetzliche Grundlage für einen Abzug des Aufwands für Forschung und Entwicklung
  • neuer degressiver Sozialabzug für tiefe Einkommen