Ausbau des Steuerprivilegs für die Säule 3a

Der Bundesrat hat per Verordnung beschlossen, auf Anfang 2025 eine Möglichkeit des nachträglichen Einkaufs in die steuerbegünstigte Säule 3a einzuführen. Bis zu zehn Jahre rückwirkend kann die Einzahlung des jährlich maximal zulässigen Betrages nachgeholt werden. Die Regierung beschränkt jedoch diesen zusätzlichen Einkaufsbetrag pro Jahr auf das Maximum des ordentlichen Einkaufsbetrags für Erwerbstätige mit Pensionskasse (CHF 7’258 im Jahr 2025). Zudem beginnt die anrechenbare Periode für die Einkaufslücke erst ab 2025 zu laufen.