Änderungen bei der Mehrwertsteuer per 1. Januar 2025

Ab dem 1.1.2025 treten das teilrevidierte Mehrwertsteuergesetz, die teilrevidierte Mehrwertsteuerverordnung und diverse weitere wichtige Änderungen in Kraft:

  • Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis CHF 5’005’000 dürfen auf Antrag hin die Mehrwertsteuer jährlich abrechnen (mit Akontozahlungen).
  • Saldosteuersatzmethode: Ein Wechsel von der Saldosteuersatzmethode zur effektiven Abrechnungsmethode und umgekehrt löst eine Korrektur aus.
  • Die aktuelle Revision beinhaltet eine neue Regelung zur mehrwertsteuerlichen Behandlung von Subventionen.
  • Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle MWST-pflichtigen Unternehmen die MWST online via ePortal abrechnen.

Weiterführende Informationen und Präzisierungen unter folgendem Link: Änderungen bei der Mehrwertsteuer ab 1. Januar 2025 (admin.ch)