Abzugsfähige Energie- und Umweltschutzmassnahmen

Ab der Steuerperiode 2023 kann man im Kanton Luzern Energie- und Umweltschutzmassnahmen sowie Rückbaukosten bei den Staats- und Gemeindesteuern geltend machen. Dies teilt der Kanton in einer Medienmitteilung mit. Zudem werden Einspeisevergütungen bei Fotovoltaikanlagen erst ab 10’000 kWh besteuert.